Kindergrabmal „Sternschnuppe“ auf dem Zentralfriedhof in Erkelenz, für Tot- und Fehlgeburten bis 500 Gramm.
Auf Initiative der Ambulanten Hospizgruppe Hermann-Josef-Stiftung – Markus Forg (Fachgeprüfter Bestatter) und Hermann-Josef Klauth (Blumen mit Pfiff) – hat sich die Stadt Erkelenz bereit erklärt eine Fläche für das Kindergrabmal „Sternschnuppe“ zur Verfügung zu stellen.
Bei diesem Grabmal handelt es sich um einen speziellen Ort, der Eltern und allen Angehörigen die Möglichkeit gibt, sich von ihrem Kind würdevoll zu verabschieden.
Es besteht in Nordrhein-Westfalen keine Einzelbestattungspflicht für Tot- oder Fehlgeborene Kinder bis 500 Gramm. Dennoch ist die Bestattung für die Trauerarbeit der Eltern wichtig. Wenn keine Einzelbestattung durch die Eltern gewünscht wird, hat der Träger der Einrichtung in dem das Kind entbunden wurde sicherzustellen, dass die Tot- oder Fehlgeburt unter würdigen Bedingungen bestattet wird. Die Kosten hierfür trägt der Träger der Einrichtung.
Kinder, die lebend zur Welt kommen (mindestens ein Atemzug unabhängig vom Gewicht) müssen beerdigt werden.
Das Sterben eines Kindes, egal in welchem Entwicklungsstadium es sich befand, bedeutet das Aufgeben von Wünschen, Hoffnungen und Zukunftsplänen, die mit diesem Kind verbunden waren. Gerade darum ist es wichtig der Trauer einen Ort zu geben. Auch im Falle keiner Beisetzung ist das Niederlegen eines Erinnerungssteines am Grabmal möglich.
Kinder die mit einem Gewicht über 500 Gramm geboren werden, müssen in einem Kinder- oder Familiengrab bestattet werden.
INFO:
Friedhofsamt / Herr Müller oder Frau Grünter
Tel.: 02431 / 8 53 42