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BESTATTUNGSARTEN

Entscheidung über die Bestattungsart

Die Entscheidung über das „Wo“ und „Wie“ der Bestattung hat der Verstorbene meist schon selbst getroffen, mündlich oder schriftlich. Sollte dies nicht geschehen sein, entscheiden die Hinterbliebenen über den Ort der Bestattung und die Bestattungsform.

Die Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg bestattet. Die Friedhofsgebühren hängen von Art und Größe der Grabstelle ab. Beim Kauf eines Wahlgrabes erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum. Die Dauer der Nutzung bei Neukauf einer Grabstätte beträgt im Durchschnitt 30 Jahre. In einem Wahlgrab dürfen zusätzlich zu zwei Särgen noch vier Urnen bestattet werden. Wahlgrabstätten können in Bezug auf Lage und Größe ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungszeit verlängert werden. Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, muss geprüft werden, ob es belegt werden kann. In Erkelenz können erst nach Ablauf von 30 Jahren Grabstätten wieder neu belegt werden. Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war, muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Dieser kann aber nur die Beisetzung von Familienmitgliedern genehmigen. War der Verstorbene selbst Besitzer der Grabstätte, muss das Grab später auf einen neuen Nutzungsberechtigten umgeschrieben werden. Die Reihenfolge entspricht der Erbfolge. Für den Fall, dass keine Grabpflege anfallen soll, ist die Erdbestattung auch in einem Wiesengrab möglich, denn dann übernimmt der Friedhof die anfallenden Arbeiten. In einem Wiesengrab, das meist mit einer Platte versehen wird, können zwei Särge (oder bei einer Feuerbestattung zwei Urnen) beigesetzt werden.

Reihengrabstellen

Sie können nur mit einem Sarg belegt werden und stellen die preiswerteste Form bei einer Erdbestattung dar. Das Nutzungsrecht erlischt mit Ablauf einer 30-jährigen Ruhefrist.

Die Feuerbestattung

Dabei wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert. Die Urne mit den Ascheresten kann in einer Familien- oder Urnengrabstelle bestattet werden, denn auch hier gibt es den Unterschied zwischen Urnenwahl- (für bis zu vier Beisetzungen) und Urnenreihengrab. (Siehe Film: Rhein Taunus Krematorium)
Darüber hinaus stehen inzwischen auf vielen Friedhöfen im Kreis Heinsberg – wie etwa auf dem Zentralfriedhof in Erkelenz - anonyme Urnengrabfelder sowie ein Kolumbarium (Wände mit Plätzen für eingelassene Urnengrabstellen) zur Verfügung. Auf Wunsch werden in die Abschlussplatten Namen und Daten eingraviert, Grabschmuck ist allerdings nicht vorgesehen.
Zu beachten ist: Eine anonyme Urnenbeisetzung oder das Verstreuen der Asche muss von dem Verstorbenen zu Lebzeiten verfügt worden sein.
Gleiches gilt für eine Urnenseebestattung. Bei dieser übergibt der Bestatter die Urne der Reederei, die die Asche in eine Seebestattungsurne aus wasserlöslichem Material umfüllt, die dann an einem Schiffstau ins Meer hinab gelassen wird. Dies kann in aller Stille erfolgen oder unter Teilnahme der Angehörigen mit einer begleitenden Trauerfeier nach Wunsch. Über die Beisetzung wird ein Eintrag in der Seekarte vorgenommen, die den Angehörigen ausgehändigt wird. Wir ermöglichen Seebestattungen in der deutschen und holländischen Nordsee.

Naturbestattungen

...bei der die Asche des Verstorbenen etwa an einem Baum beigesetzt wird, sind beispielweise in einem Friedwald in Bad Münstereifel oder in den Niederlanden möglich.

Diamantbestattungen

... verewigen die Asche des Verstorbenen, die anschließend etwa zu einem Schmuckstück weiterverarbeitet werden kann. Dieses Unikat kann zu Hause aufbewahrt oder als begleitende Erinnerung als Schmuckstück getragen werden.
Das Bestattungshaus Markus Forg übernimmt die Überführung des Verstorbenen von jedem Ort in Deutschland, Europa oder Übersee. Wir haben dazu Kontakte zu vertrauenswürdigen Partnern im In- und Ausland.