Betreuung
Welche Ansprüche entstehen durch einen Todesfall?
Seit dem 1. Januar 2004 wird von den gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr bezahlt.
Beamte
Erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe. Der Antrag muss bei der zuständigen Dienststelle gestellt werden.
Die Tarife der privaten Krankenversicherungen beinhalten in der Regel kein Sterbegeld.
Hinterbliebenen Rente der Deutschen Rentenversicherung
Nach dem Tode eines Ehepartners muss zur Erlangung der Witwenrente ein Rentenantrag beim Versicherungsamt gestellt werden.
Erkelenz
Versicherungsamt in der Stadtverwaltung
Innenstadt, Erkelenz,
Johannismarkt 17,
Telefon 02431 / 85 -232
Wassenberg
Rentenanträge, -beratung
Der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Kofferath, bietet an jedem 3. Dienstag mi Monat Beratungsstunden rund um die gesetzliche Rentenversicherung an (Auskünfte, Rentenanträge, Kontenklärungen).
Die Sprechstunden finden jeweils in der Zeit von 9.00 - 18.00 Uhr im ehemaligen Bürgerservicebüro im Polizeitrakt des Rathauses nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (0163/7888762) statt.
Unterlagen zur Beantragung der Witwenrente
- gültiger Personalausweis
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Stammbuch
- Geburtsurkunde ihrer Kinder
- Versicherungsnummer des Verstorbenen
- eigene Versicherungsnummer
- Bankverbindung: IBAN/BIC (siehe Kontoauszug oder fragen Sie Ihre Bank)
- eigene steuerliche Identifikationsnummer (neue Steuer-ID-Nummer, siehe z.B. Steuerbescheid oder Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern)
- eigene Krankenkassen-Chipkarte
- Auflistung Ihrer Krankenkassen ab 1984 - (Zeitraum, welche Krankenkasse, wann selbst- bzw. familienversichert)
- Auflistung der Krankenkassen des Verstorbenen ab 1984 - (Zeitraum, welche Krankenkasse, wann selbst- bzw. familienversichert)
- bei Rentenbezug letzter Rentenanpassungsbescheid
- sofern noch keine Rente bezogen wird, ggf. letzte Verdienstabrechnung, Arbeitslosengeldbescheid oder Krankengeldbescheid
Generell gilt!
Wer Ausbildungszeiten noch nicht nachgewiesen hat:
Lehrunterlagen: Vertrag, Abschluss, Zeugnis etc.
Der Antrag auf 3-monatige Rentenfortzahlung für Witwen und Witwer wird durch Bestattungen Markus Forg gestellt.
Grabsteine
Grabsteine und alle Informationen dazu finden Sie bei unserem Partner:
Kindergrabmal „Sternschnuppe“ auf dem Zentralfriedhof in Erkelenz
Auf Initiative der Ambulanten Hospizgruppe Hermann-Josef-Stiftung – Markus Forg (Fachgeprüfter Bestatter) und Hermann-Josef Klauth (Blumen mit Pfiff) – hat sich die Stadt Erkelenz bereit erklärt eine Fläche für das Kindergrabmal „Sternschnuppe“ zur Verfügung zu stellen.
Bei diesem Grabmal handelt es sich um einen speziellen Ort, der Eltern und allen Angehörigen die Möglichkeit gibt, sich von ihrem Kind würdevoll zu verabschieden.
Es besteht in Nordrhein-Westfalen keine Einzelbestattungspflicht für Tot- oder Fehlgeborene Kinder bis 500 Gramm. Dennoch ist die Bestattung für die Trauerarbeit der Eltern wichtig. Wenn keine Einzelbestattung durch die Eltern gewünscht wird, hat der Träger der Einrichtung in dem das Kind entbunden wurde sicherzustellen, dass die Tot- oder Fehlgeburt unter würdigen Bedingungen bestattet wird. Die Kosten hierfür trägt der Träger der Einrichtung.
Kinder, die lebend zur Welt kommen (mindestens ein Atemzug unabhängig vom Gewicht) müssen beerdigt werden.
Das Sterben eines Kindes, egal in welchem Entwicklungsstadium es sich befand, bedeutet das Aufgeben von Wünschen, Hoffnungen und Zukunftsplänen, die mit diesem Kind verbunden waren. Gerade darum ist es wichtig der Trauer einen Ort zu geben. Auch im Falle keiner Beisetzung ist das Niederlegen eines Erinnerungssteines am Grabmal möglich.
Kinder die mit einem Gewicht über 500 Gramm geboren werden, müssen in einem Kinder- oder Familiengrab bestattet werden.
INFO:
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Friedhofsamt / Herr Müller oder Frau Grünter
Tel.: 02431 / 8 53 42 -
Hospiz
Tel.: 02431 / 89 24 25 -
Ambulante Hospizgruppe Erkelenz
Tel.: 02431 / 89 22 20
Rat & Hilfe
